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OLG Frankfurt/Main (3 UF 278/16) | Datum: 12.06.2017
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Großmutter ihren Enkelinnen A und B zu Ostern, Weihnachten und zu den jeweiligen Geburtstagen der Kinder Briefe schreiben und Geschenke übersenden darf. [...]